Ein Unfall hat erneut die Diskussion um mögliche versteckte Sicherheitslücken bei Steigklemmen der französischen Firma Petzl angeheizt.
Frankreich, 10. März 2006 Beim Aufstieg in einem Schacht, sichert sich der Höhlenforscher auf einer schrägen, rutschigen Fläche nur mittels einer Handsteigklemme. Er benutzt diese als Griff, um sich am Seil hochzuziehen, während er die Schräge hoch läuft. Dabei verkantet der Höfo die Handsteigklemme etwas, so dass auf die Klemmvorrichtung ein nicht vorgesehener seitlicher Druck durch das Seil entsteht (Siehe Abbildung 1). Dadurch rutschen die Zähne der Klemmvorrichtung aus dem Seilmantel und können nicht mehr greifen. Durch den Schreck offenbar „gelähmt“ hält der Höfo die Klemme weiter in dieser schräggestellten Position und stürzt sieben Meter tief ab.
Glück im Unglück- der Höfo verletzt sich nur leicht.
Hierzu aus der offiziellen Stellungnahme der Firma Petzl, sinngemäß aus dem Englischen übersetzt:
Unsachgemäße Belastung kann dazu führen,
dass die Steigklemme das Seil nicht greift.
Möglichkeiten dies, bzw. Unfälle zu vermeiden sind:
- Sich immer an zwei Steigklemmen gleichzeitig über zwei unabhängige Sicherungen (Longe etc.) zu sichern,
- Die Steigklemme nur parallel zum Seil belasten,
- Ist eine solche parallele Belastung nicht möglich, kann das Seil mittels einem Karabiner, der durch die zwei oberen Löcher in der Handsteigklemme geklippt wird, in der korrekten Position gehalten werden (siehe Abbildung 2).
Die Firma Petzl weist darauf hin, dass dieses Problem prinzipiell bei allen Steigklemmen (Ascension oder Basic), jedoch besonders bei der ersten Generation mit Kunststoffgriff von 1998 besteht. Die Seriennummer findet ihr auf der Rückseite eurer Steigklemme eingraviert.
Folgende Serien sind vor allem betroffen:
- 1. B17 R Nr. 97206 bis 99109,
- 2. B17 L Nr. 97253 bis 99091,
- 3.B18 Nr. 97308 bis 99112.
1999 wurde diese erste Serie bereits wieder dahingehend modifiziert, dass das „Durchrutschrisiko“ verringert wurde. Man erkaufte sich dadurch größere Schwierigkeiten beim Öffnen der Handsteigklemme, sowie beim nur „halb Öffnen“ um die Steigklemme am Seil abwärts zu bewegen.
Die Firma Petzl ist offenbar bereit betroffene Steigklemmen entsprechend nachzurüsten, behält sich jedoch vor bereits abgenutzte Klemmen (end of life) hiervon auszuschließen.
Genauere, beziehungsweise weitere Informationen, findest du hierzu auf den Internetseiten der Firma Petzl, unter folgendem Link:
*Link nicht mehr verfügbar*
Dieser Unfall führt uns wieder mal vor Augen, dass es eine hundertprozentige Sicherheit in der SRT nicht gibt. Dass Steigklemmen mitunter nicht halten können war bekannt, beispielsweise bei stark verlehmten oder vereisten Seilen. Auch dass es unter ganz widrigen Umständen offenbar möglich ist, dass sich die Klemme ganz aus dem Seil aushängt, bewies ein Zwischenfall im Jahr 2004. Damals öffnete sich der Klemmmechanismus, weil er an der Schachtwand rieb. Siehe: *Link nicht mehr verfügbar*
Und auch dass ein Durchrutschen, wie oben geschehen, prinzipiell möglich ist, war offensichtlich bereits vorher bekannt. Betroffen macht der Vorfall vor allem deshalb, weil jeder in der beschriebenen Situation mitunter genauso gehandelt hätte, obwohl damit ein Grundsatz der SRT verletzt wird:
Immer gleichzeitig an zwei unabhängigen Sicherungen sichern!
Text und Bilder: Thomas-Michael Schneider